Wie funktioniert es?

Das Verfahren beinhaltet vier Phasen:

  1. Bewerbung

Neue Unternehmer und Gastunternehmer bewerben sich über das Online-Tool. Eine Vermittlungsstelle, die Sie kontaktieren müssen, ist für die Prüfung und, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Bewilligung Ihrer Bewerbung verantwortlich.

  1. Zuordnung

Die Vermittlungsstelle gewährt Zugang zur Datenbank mit den Profilen der am Programm teilnehmenden neuen Unternehmer und Gastunternehmer und ordnet den angegebenen Wünschen entsprechend passende Profile zu.

  1. Aufsetzen des Vertrages und Vorbereitungsphase

Ist die Zuordnung abgeschlossen und durch die Europäische Kommission endgültig genehmigt, erstellen alle Beteiligten (Unternehmer und Vermittlungsstelle) die „Qualitätsverpflichtungserklärung” und legen das Arbeits-/Lernprogramm, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten erwartete Ergebnisse, finanzielle Rahmenbedingungen und rechtliche Folgen des Austausches fest. Durch die Vermittlungsstelle werden Kurse organisiert, die die Unternehmer auf den endgültigen Austausch vorbereiten.

  1. Austausch

Das Programm gewährt den Teilnehmern Fördermittel. Der Austausch kann in einem oder mehreren einzelnen Abschnitten (Minimum eine Woche) erfolgen, je nach Bedarf der beteiligten Unternehmer (der Austausch kann von einem Monat bis zu sechs Monaten dauern und sollte innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein). Sie werden gebeten einen Bewertungsbogen auszufüllen, anhand dessen die Vermittlungsstelle die Qualität beobachtet und Ergebnisse auswertet.

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